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WEITERE SERVICELEISTUNGEN
  • GELDINSTITUT
    Mit unserem hauseigenen Geldinstitut* stehen wir für Ihre geschäftlichen Bedürfnisse zu Ihrer Verfügung. Unsere Schwerpunkte sind die Bereiche der Unternehmensfinanzierung, Kapitalbeschaffung, Leasing, Veranlagung, Börsengänge, Kreditkarten, Elektronische Zahlungssysteme und Zahlungsverkehr.

    Wir sind zur Durchführung folgender Bankgeschäfte berechtigt


  • Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder (Einlagengeschäft)
  • die in § 1 Abs. 1 Satz 2 des Pfandbriefgesetzes bezeichneten Geschäfte (Pfandbriefgeschäft)
  • die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten (Kreditgeschäft)
  • der Ankauf von Wechseln und Schecks (Diskontgeschäft)
  • die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft)
  • die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft)
  • die Eingehung der Verpflichtung, zuvor veräußerte Darlehensforderungen vor Fälligkeit zurückzuerwerben (Liquidationsgeschäft)
  • die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere (Garantiegeschäft)
  • die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs (Girogeschäft)
  • die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Plazierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft)
  • die Ausgabe und die Verwaltung von elektronischem Geld (E-Geld-Geschäft)
  • die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung)
  • die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung)
  • der Betrieb eines multilateralen Systems, das die Interessen einer Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach festgelegten Bestimmungen in einer Weise zusammenbringt, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt (Betrieb eines multilateralen Handelssystems)
  • das Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung (Platzierungsgeschäft)
  • die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung)
  • die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung)
  • die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere (Eigenhandel)
  • die Vermittlung von Einlagengeschäften mit Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaateneinlagenvermittlung)
  • die Besorgung von Zahlungsaufträgen (Finanztransfergeschäft)
  • der Handel mit Sorten (Sortengeschäft)
  • Kreditkarten und Reiseschecks auszugeben oder zu verwalten (Kreditkartengeschäft)
  • der laufende Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff (Factoring)
  • der Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber und die Verwaltung von Objektgesellschaften im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 17 (Finanzierungsleasing)
  • Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, die keine Dienstleistung für andere im Sinne des Satzes 1 Nr. 4 darstellt (Eigengeschäft)
  • Darlehen zwischen Geldinstituten zu vermitteln (Geldmaklergeschäfte)

    sowie
       
  • Beteiligungen zu erwerben und zu halten,
  • Geldforderungen entgeltlich zu erwerben,
  • Leasing-Objektgesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 17 zu sein,
  • mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung zu handeln,
  • andere bei der Anlage in Finanzinstrumenten zu beraten,
  • Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und die damit verbundenen Fragen zu beraten sowie bei Zusammenschlüssen und Übernahmen von Unternehmen diese zu beraten und ihnen Dienstleistungen anzubieten.


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    *MIBUG UG (haftungsbeschraenkt) & Co. Geldinstitut i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG KG
    (Handelsregister München HRA 94250)