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HÄUFIG GESTELLTE
FRAGEN UND ANTWORTEN
- Firmengründung/Dauer
Frage: Wann wäre der frühestmögliche Termin
um mit der neu zu gründenden Firma arbeiten zu können?
Antwort:
Wenn der Auftrag einmal klar und die Kaution erlegt ist,
könnten Sie prompt als "Firma in Gründung" (z.B.:
"KG.i.G.") starten. Sie sollten alles in allem mit etwa 1-2 Wochen bis
zur formalen Eintragung rechnen; mehrstöckige Konstruktionen
dauern entsprechend länger. Bis dahin sind die Gesellschafter
(in dieser Phase) einer "Bürgerlichen Gesellschaft" (in
Österreich: "Gesellschaft Bürgerlichen Rechts")
gleichgestellt.
- Firmengründung/Kaution
Frage: Wie ist die Kaution abzuwickeln?
Antwort:
Die Kaution muss bei Auftragserteilung in barem Geld erlegt werden. Sie
wird zum Vertragsende vollständig zurückerstattet.
- Firmengründung/Kosten
Frage: Welche Kosten habe ich für die Gründung einer
Gesellschaft, bzw. was kommt bei den von Ihnen angebotenen monatlichen
Kosten noch alles dazu?
Antwort:
Die Gründungskosten, i.W. bestehend aus Notar- und
Gerichtsgebühren, sind in den ausgewiesenen
Monatsbeträgen bereits inkludiert und es fallen keine weiteren
Kosten an. Es kommt bei den von uns ausgewiesenen Kosten nichts dazu
und auch nichts mehr weg.
- Firmengründung/Vorratsgesellschaften
Frage: Ich suche eine Vorratsgesellschaft mit Steuernummer und Sitz in
Wien. Haben Sie etwas anzubieten?
Antwort:
Wir haben fast immer Gesellschaften auf Vorrat, allerdings keine
Kapitalgesellschaften in Österreich (GmbH, AG). In
Österreich wird eine Mindest-Körperschaftssteuer
eingehoben und zudem gibt es Formalvorschriften, die den Erhalt einer
solchen Gesellschaft sehr teuer machen (mindestens 3.500 Euro
jährlich).
- Treuhandschaft/Wesen
Frage: Was ist eigentlich unter einer "Treuhandschaft" zu verstehen?
Antwort:
Von einer Treuhandschaft spricht man, wenn der wirtschaftliche
Eigentümer eines Unternehmens (der "Treugeber") seine
Geschäftsanteile nicht selbst innehat, sondern durch einen
formalen Eigentümer (dem "Treuhänder") hält,
ohne dass dies nach aussen (etwa im Handelsregister) erkennbar
wäre.
- Treuhandschaft/Gründe
Frage: Aus welchen Gründen entscheiden sich Unternehmer
für Treuhandlösungen?
Antwort:
Immer dann, wenn der eigentliche Unternehmer selbst nicht aufscheinen
will oder kann, etwa nach Konkurs oder Ausgleich, schwebenden
Scheidungs- und Unterhaltsverfahren, Konkurrenzverboten,
Überschuldung, oder besonderen Wettbewerbsgegebenheiten.
- Treuhandschaft/Bonität
Frage: Verfügt die treuhändisch für mich
gehaltene Firma bzw. der Geschäftsführer
über eine gute Bonität?
Antwort:
Weder die Firma, noch deren Geschäftsführer
können Ihre Erwartungen hinsichtlich Bonität
erfüllen und bestimmte Bonitätsansprüche
können niemals Gegenstand unserer Zusammenarbeit werden. Ihr
Unternehmen muss sich die benötigte Bonität selbst
aufbauen.
- Treuhandschaft/Geschäftsführung
Frage: Welche Aufgaben übernehmen Sie als
Geschäftsführer, Komplementär oder Vorstand?
Antwort:
Die Geschäftsführertätigkeit
beschränkt sich auf die Erfüllung genau definierter
Aufträge des Eigentümers und auf die Wahrnehmung
gesetzlicher Vorgaben. Das Tagesgeschäft muss aber vom
Eigentümer selbst organisiert werden.
- Treuhandschaft/Vollmacht
Frage: Bin ich in meiner Vollmacht eingeschränkt oder darf ich
Verträge (Mobil, KFZ, Grundstücksankäufe,
Optionen usw.) selbst abschließen?
Antwort:
Mit einer Prokura (eine im Handelsregister eingetragenen
Vertretungsvollmacht) dürfen Sie alles - ausser die
Jahressteuererklärungen abgeben. Anstelle einer Prokura
können Sie auch mit einer Generalhandlungs- und Postvollmacht
mit gleicher Wirkung ausgestattet werden.
- Treuhandschaft/Sicherheit
Frage: Welche Sicherheiten habe ich, wenn ich Ihnen meine
Geschäftsanteile treuhändig anvertraue?
Antwort:
Treugeber und Treuhänder haben beiderseits ein
Sicherheistbedürfnis, dem wir entsprechend nachkommen. Als
Eigentümer können Sie sich jederzeit vom
Treuhänder lösen.
- Allgemein/Buchhaltung
Frage: Wie läuft bei Ihnen die Buchhaltung ab?
Antwort:
Wir buchen laufend, monatlich oder quartalsweise. Die
betriebswirtschaftlichen Auswertungen stehen in Bildschirmformaten
online zur Verfügung; ebenso die Bilanzen und die
Personalverrechnung.
- Allgemein/Finanzamt
Frage: Vertreten Sie uns vor dem Finanzamt und bei Prüfungen?
Antwort:
Wir vertreten Ihr Unternehmen vor dem Finanzamt und anderen
Behörden und Krankenkassen und verrichten für Sie
alle Prüfungsverfahren.
- Allgemein/Gericht
Frage: Können Sie mein Unternehmen vor Gerichten vertreten?
Antwort:
Ja, grundsätzlich überall dort, wo kein Anwaltszwang
herrscht und ein Unternehmen durch seine Geschäftsleitung mit
oder ohne Beiziehung eines Rechtsanwalts vertreten werden kann.
- Allgemein/Internationalität
Frage: Sie scheinen auf Deutschland und Österreich
spezialisiert zu sein. Haben Sie auch internationale Angebote?
Antwort:
Ja, natürlich. Bitte kontaktieren Sie uns.
- Allgemein/Voraussetzungen
Frage: Sie bieten eine Fülle von Leistungen an, die
üblicherweise nur von einzelnen Berufsgruppen wie
Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Banken angeboten werden;
sind Sie denn dazu berechtigt?
Antwort:
Die von uns hier angebotenen Leistungen erbringen wir ausschliesslich
für Unternehmen, denen wir mit Beteiligung verbunden sind.
Sie können entweder an einem unserer Unternehmen einen
Geschäftsanteil von Euro 100,00 (mit Gewinnbeteiligung) erwerben,
oder uns die Möglichkeit bieten, uns an Ihrem Unternehmen zu
beteiligen. Einzelne, hier beschriebene Leistungen, können aber
auch von einer bestimmten Funktion oder Stellung in der Gesellschaft
abhängig
sein.
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